Die Mietwerkstatt-Saengersdorf (Inh. Michael Saengersdorf ) An der Festhalle 54 in 52353 Düren in folgendem „Vermieter“ genannt, stellt dem nutzer, in folgendem „Mieter“ genannt, seine Räumlichkeiten und sein Werkzeug zur Benutzung gegen einen entgeltlichen Betrag der aushängenden Preisliste zur Verfügung.
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Mit seiner Unterschrift des Mietvertrages oder eines mündlichen Mietvertrages erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmslos an.

Der Vermieter kann die AGB zu jeder Zeit ändern und es gelten die jeweiligen aktuellen AGB.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden von Reparaturen die der Mieter ausgeführt hat, diese führt der Mieter in Eigenverantwortung durch und der Mieter oder dessen Begleitperson kommt in vollem Umfang für den entstandenen Schaden auf.
Das Betreten der Werkstatt egal aus welchem Grund und von wem geschieht auf eigene Gefahr.
Der Mieter hat für ausreichenden Arbeitsschutz und angemessener Arbeitskleidung, incl.Sicherheitsschuhe sorge zu tragen. Er verpflichtet sich nach den gesetzlichen Brandschutz und Sicherheitsbedingungen zu arbeiten und nicht leichtfertig mit brennbaren Materialien umzugehen Bei Verletzungen durch unzureichende Arbeitskleidung oder Beschädigungen durch Nichtachtung der Brand und Sicherheitsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.
Die Anmietung des Arbeitsplatzes erfolgt ausschließlich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Mieters.
Für die reservierte Nichtnutzung des terminierten Arbeitsplatzes und der Mietgegenstände hat zur Folge das der halbe Mietpreis für die resevierte Zeit vom Mieter an den Vermieter zu entrichten ist.
Der Mieter verpflichtet sich ausgelaufene Flüssigkeiten sofort aufzunehmen und durch ihn entstandene Schäden in der Werkstatt egal in welcher Form und in welchen Ausmaße sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Der Mieter erkennt an, mit dem ihm überlassenen Eigentum des Vermieters sorgfältig umzugehen und hat durch ihn beschädigtes Eigentum des Vermieters ,z.b.Werkstattausrüstung,Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände in vollem Umfang zum Wiederbeschaffungswert incl.Montage und Lieferkosten zu ersetzen.
Die ihm vermieteten Werkzeuge sind ausschließlich am Bühnenarbeitsplatz oder der dazugehörigen Werkbank zu nutzen und dürfen nicht an dritte weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt das die Ihm zur Verfügung ausgehändigten Werkzeuge und Arbeitsgeräte bekannt sind und weiß wie damit umzugehen ist.Sollte dieses nicht der Fall sein verpflichtet sich der Mieter dieses dem Vermieter zu melden und sich eine Einweisung zum Umgang mit den Arbeitsgeräten geben zu lassen.

Es dürfen keine Werkzeuge mit nach draussen genommen werden. Jeder Diebstahl oder versuchter Diebstahl von Werkzeugen oder Einrichtungsgegenständen werden sofort zur Anzeige gebracht und es wird zusätzlich ein sofortiges Hausverbot für den Mieter und seine Begleitpersonen ausgesprochen.
Der angemietete Arbeitsplatz und Werkzeuge sind in einwandfreien, kompletten und gesäuberten Zustand zurückzugeben, sollte dieses nicht der Fall sein wird eine Reinigungspauschale von 25,00 Euro fallig.
Das Reifenmontiergerät und Reifenauswuchtgerät dürfen nur vom Vermieter bedient werden.

Hilfestellungen oder Tipps vom Vermieter für die durchzuführenden Reparaturen am Fahrzeug des Mieters erfolgen nach bestem Gewissen und Wissen und sind unverbindlich.
Für Schäden an Mensch,Tier oder Gegenstand aufgrund einer versehentlichen Fehlaussage oder eines Irrtums kann der Vermieter nicht Haftbar gemacht werden.
Die Unterbringung persönlicher Gegenstände z.b. Stellplatz über Nacht erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
Der Vermieter haftet nur in seinem Verantwortungsbereich im Zusammenhang grober Fahrlässigkeit oder groben Vorsatzes soweit ihm das nachgewiesen werden kann und haftet nicht für Sach und Personenschäden.
Sollte der Mieter Ersatzteile verbauen die nicht der STVZO entsprechen kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.

Für die Entsorgung der ausgebauten Altteile oder Flüssigkeiten hat der Mieter selber sorge zu tragen.
Sollten die Ersatzteile und Flüssigkeiten vom Vermieter entsorgt werden fallen die jeweiligen Entsorgungskosten laut Preisliste an.
Wenn die Ersatzteile oder Flüssigkeiten beim Vermieter gekauft wurden so hat der Vermieter für die Entsorgung aufzukommen.
Bestellte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des KFZ-Service Saengersdorf und sind innerhalb einer Woche abzuholen.
Bei einer Nichtabforderung der bestellten Teile wird eine wiedereinlagerungsgebühr von 25,00Euro fällig.
Der Rechnungsbetrag wird sofort vor Verlassen der Werkstatt in einer Summe BAR ohne jeglichen Abzug fällig und der Vermieter beruht sich auf das ihm erweiterte ausgesprochene Pfandrecht aus den Forderungen des Mietverhältnisses und weist auf den § 647 BGB hin.
Bei Zuwiederhandlungen oder Missachtung dieser AGB können rechtliche Schritte gegen die jeweilige Person und Begleitpersonen eingeleitet werden.
Der Gerichtsstand ist und bleibt ausnahmslos der Erfüllungsort des Geschäftsitzes des Vermieters.
Auch wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt,oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine der oben genannten Positionen nicht dem Deutschen Recht entsprechen bleiben die anderen Positionen davon unberührt.

Für den KFZ-Service-Saengersdorf gelten die AGB ( Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einer KFZ-Werkstatt.